Emmentaler ist Gattungsbezeichnung

Freitag, 28. Februar 2025
Die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» ist in der EU eine Gattungsbezeichnung.
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Die EU-Kommission hat kürzlich bekannt gegeben, dass die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler»
in der EU eine Gattungsbezeichnung ist.

MIV. Das ist das erste Mal in der Geschichte der Geoschutzverordnung, dass die EU-Kommission ein Milcherzeugnis als Gattungsbezeichnung einstuft. «Emmentaler» kann daher ungeachtet des Herstellungsortes weiterhin wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden. Voraussetzung: Der Käse muss nach den jeweiligen nationalen Herstellungsvorschriften hergestellt werden. Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der Name «Emmentaler» historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei. So gebe es jetzt schon drei geschützte Namen, die «Emmentaler» beinhalten, aber ausserhalb der Schweiz hergestellt werden. Dies sind: «Allgäuer Emmentaler» (g.U.) – hergestellt in Deutschland, «Emmental français est-central» (g.g.A.) und «Emmental de Savoie» (g.g.A.) – hergestellt in Frankreich. In diesen Fällen wird der Schutz für den zusammengesetzten Namen und nicht für den Namen «Emmentaler» an sich gewährt.

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