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Am 13. Dezember tritt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller und Händler zu mehr Klarheit und Transparenz. Herausforderungen und Fakten.
Beim Spitzenverband der deutschen Lebensmittelindustrie, dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), sieht man dem Stichtag mit relativer Gelassenheit entgegen. „Die Hersteller hatten eine Übergangszeit von drei Jahren, um die Neuerungen der LMIV umzusetzen“, sagt Peter Loosen, Geschäftsführer und Leiter Büro Brüssel beim BLL. „Wir gehen deshalb davon aus, dass die deutliche Mehrzahl der Betriebe die notwendigen Anpassungen bereits vorgenommen hat oder bis Dezember noch vornehmen wird“, so Loosen. Allerdings sei nicht sicher auszuschließen, dass es nicht allen Unternehmen gelingt, sämtliche Änderungen bis zum Stichtag umzusetzen. Schließlich verlangten die Hervorhebung der allergenen Zutaten und die neue Nährwertdeklaration Änderungen bei allen Etiketten, so Loosen. Bislang habe es noch keine Gesetzesänderung gegeben, die für die Hersteller einen auch nur annähernd gleich großen Aufwand bedeutet hätte.
GDA-System statt Ampel
Was die Lebensmittelindustrie vor große logistische Herausforderungen stellt, geht Gesundheitsexperten und Verbraucherorganisationen indes nicht weit genug. Sie fordern eine farbliche Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach einem Ampelsystem. Mit den Farben Grün (niedrig), Gelb (mittel) und Rot (hoch) soll dem Verbraucher der Nährstoffgehalt signalisiert werden. Das lehnt die Lebensmittelindustrie strikt ab. Die Befürchtung: Die Signalfarbe Rot bei hohem Zucker- oder Fettanteil gefährde den Absatz. Die Lebensmittelindustrie hat sich stattdessen auf das sogenannte GDA-System (Guideline daily amount) verständigt, das den Nährwert bezogen auf Portionsgrößen angibt. Die aber sind laut Kritikern so willkürlich gewählt, dass sie einen Vergleich schwierig machen, und gehen zudem von unrealistischen Portionsgrößen aus. 2010 hat das EU-Parlament die Einführung einer europaweiten Ampelkennzeichnung abgelehnt.
Steigender Aufwand
Für die Lebensmittelhersteller ist die Sache aber noch nicht ausgestanden. Nach Ansicht des Brüsseler BLL-Experten Loosen wird der logistische Aufwand in Zukunft dann noch steigen, wenn die Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung, die in Brüssel noch zur Entscheidung anstehen, tatsächlich erlassen werden sollten. So stehen weitere Festlegungen an zu Angaben wie vegetarisch oder vegan und zu Schwellenwerten für die Allergenkennzeichnung einschließlich der sogenannten Spuren- oder Kann-enthalten-Kennzeichnung für die Verwendung von Symbolen, die Wiederholungen der Angaben in verschiedenen Sprachen verzichtbar machen. Loosen: „Die Verordnung ist auf Veränderung angelegt, deshalb sind weitere Anpassungen und Änderungen zu erwarten.“