Innovationschub am POS

Donnerstag, 20. Oktober 2016
Foto: dm

Mit dem Wegfall der Störerhaftung kann der Handel seinen Kunden freie WLAN-Angebote und zusätzliche Services am POS anbieten. Aber es gibt noch einige Fallstricke.

Wer Fremden den freien Internetzugang in sein drahtloses Netzwerk WLAN ermöglicht, haftet nicht mehr für den Missbrauch durch die Nutzer, also wenn diese beispielsweise über das WLAN eines Supermarktes illegal Musik oder andere Daten herunterladen. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur WLAN-Störerhaftung im September bestehen keine Schadensersatzansprüche mehr. Allerdings können WLAN-Anbieter im Einzelfall dazu verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden vorzubeugen, nachdem solche im konkreten Fall über ein WLAN nachgewiesen worden sind. Ansonsten drohen Unterlassungsansprüche. Während Schadensersatzansprüche jetzt ein für allemal zum alten Eisen gehören, gilt der Anspruch auf Unterlassung also weiter. In der Praxis kann es darauf hinauslaufen, dass ein WLAN-Betreiber per Gericht verpflichtet wird, weitere Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden, indem er den Zugang über sein WLAN über Passwort oder Verschlüsselung schützt und von den Nutzern vorab die Preisgabe ihrer Identität verlangt. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass es vorab zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist und ein entsprechender richterlicher Beschluss auf Unterlassung vorliegt. Im Klartext: Der Händler haftet nicht mehr für einen konkreten nachgewiesenen Missbrauch. Er kann im Vorfeld auch nicht mehr für unterlassene Schutzmaßnahmen abgemahnt werden, sondern „nur noch“ nach einem konkreten nachgewiesenen Missbrauch per Gerichtsverfahren zur Vorbeugung verpflichtet werden.

In der Praxis sehen Fachleute damit die wesentlichen Hürden für den Handel – insbesondere auch das lästige und teure Abmahnwesen - beseitigt. Vor allem die kleinen und mittelständischen Händler haben die bisherigen rechtlichen Risiken nicht tragen können und deshalb oft kein WLAN für ihre Kunden angeboten.

Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp sieht WLAN als Grundlage für viele Innovationen im Handel, die derzeit entwickelt werden. Anwendungen wie die Innen-Navigation auf den Verkaufsflächen, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung basieren darauf, dass Kunden Zugang zum Internet haben. Aufgrund baulicher Gegebenheiten ist das oft nur per WLAN sicherzustellen. Auch wird Tromp zufolge das WLAN die digitale Verzahnung zwischen stationärem Geschäft und Online vorantreiben. Ein potenzielles Handlungsfeld sei die Verknüpfung des Stores mit dem Online-Angebot des Handelsunternehmens über elektronische Preisetiketten, die gezielt das Smartphone ansteuern können. Die sogenannte "verlängerte Ladentheke" ermöglicht es dem Kunden, vor Ort das Produkt seiner Wahl zu begutachten, aber dann via Online zusätzliche Produktinformationen zu erhalten und die gewünschte Produktkonfiguration zusammenzustellen.

Auch dürften Payment- und Loyalty-Lösungen stärker genutzt werden. Die Ausrüstung von Kassenplätzen mit WLAN-Empfang wird die Verknüpfung von Kassensystemen mit dem Smartphone der Kunden vorantreiben und moderne Zahlungssysteme etablieren. Mit Hilfe von Apps können Handelsunternehmen Zahlungsfunktion, Kundenbonusprogramme und Couponaktionen stärker als bisher verzahnen. Tromp: „Der Briefumschlag mit den neuen Coupons für den nächsten Aktionszeitraum wird durch elektronische Coupons ersetzt, die via Apps und Push-Mitteilungen an die Kunden gesendet und dann elektronisch im Laden eingelöst werden.“

Die Kunden ziehen offenbar mit und erwarten solche WLAN-gestützten Services in Deutschland. In einer Umfrage der Onlinehandelsberatung ECC haben 70 Prozent der Befragten angegeben, dass sie sich kostenloses WLAN im Geschäft wünschen. Es war damit die am häufigsten gewünschte digitale Zusatzleistung, gleichauf nur mit der Onlineabfrage, ob Produkte im Geschäft verfügbar sind.

Es gibt also gute Gründe, wenn Händler in ihren Geschäften freies WLAN zur Verfügung stellen. So ermöglicht dm-Drogerie Markt seit September 2015 bundesweit in allen Märkten das freie Surfen über WLAN an. Smartphone- oder Tabletnutzer, die sich mit dem Netzwerk „dm Kunden WLAN“ verbinden und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, haben die Möglichkeit, den kostenlosen Service bis zu 60 Minuten pro Tag zu nutzen. „Wir bieten unseren Kunden damit eine sinnvolle Ergänzung zum analogen Einkaufserlebnis“, begründete Roman Melcher, dm-Geschäftsführer für Informationstechnologie, seinerzeit die Einführung dieses Service.

Vor allem in ländlichen Regionen mit langsamer Mobilfunkübertragung und in dm-Märkten mit baulich bedingten Einschränkungen beim Datenempfang bietet der neue Service einen Mehrwert. Interessant ist dieser vor allem für Kunden, die einen Mobilfunktarif nutzen, der keine oder nur beschränkt Datenverbindungen zulässt. Sie können mit dem kostenlosen WLAN beispielsweise die Dienste im dm-Fotoparadies einfacher nutzen. Dazu gibt es von dm die Foto2Go Mobile App, die Interessierte im App Store oder bei Google Play finden und über die WLAN-Verbindung im dm-Markt herunterladen können. Die App bietet den Vorteil, kabellos Bilder an die Kodak-Fototerminals übertragen zu können. Dort kann man die Aufnahmen dann zusätzlich bearbeiten oder damit beispielsweise Grußkarten gestalten. Dank der schnellen Datenübertragung halten Kunden ihre Erinnerungsbilder innerhalb kürzester Zeit in den Händen.

News

Foto: Stefanie Brückner

Vom 24. bis 25. April findet das 125. Markant Handelsforum statt. Zu erwarten sind neben zeitaktuellen Vorträgen und Innovationen für den POS auch ein praxisnaher Austausch.

Foto: Ben Pakalski

Tegut hat das Jahr 2023 mit einem Nettoumsatz von 1,28 Milliarden Euro abgeschlossen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 2,44 Prozent übertroffen.

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Nach einem Einbruch zu Jahresbeginn stabilisiert sich die Konsumstimmung in Deutschland jetzt wieder.

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In Österreich können biologische Lebensmittel trotz allgemeiner Teuerungen auf treue Verbraucher zählen.

Info

Der POS wird digital
Bereits vor drei Jahren hat das EHI Rekordinvestitionen im Bereich der Ladeneinrichtung festgestellt. Damals ging es dem Handel vor allem darum, mit schönen Geschäften die Position im Wettbewerb gegen den Online-Handel zu verbessern. Heute sind die Investitionen in die Läden nicht gegen das Internet gerichtet, sie zielen vielmehr auf eine möglichst gute Integration des Online-Handels in den Laden vor Ort ab. Dazu gehören Funktionen wie online bestellen, im Geschäft abholen oder nach Hause gelieferte Ware im Geschäft zurückgeben. Aber auch digitale Komponenten – viele auf Basis von WLAN - fassen in den Läden immer mehr Fuß. Verkaufsmitarbeiter mit Tablets, Monitore in der Umkleidekabine und digitale Medienwelten gehören immer mehr zum Standard in den Geschäften.

 

Info

HDE fordert Breitbandausbau
Mit langsamen Internetverbindungen können weder Online-Shop noch Social-Media-Aktivitäten professionell betrieben werden. Auch etablierte Technologien wie die Kartenzahlung im Laden sind davon abhängig. Beim Breitbandausbau droht Deutschland im internationalen Umfeld den Anschluss zu verlieren. Fast 40 Prozent der Händler klagen laut einer HDE-Umfrage über zu geringe Internetbandbreiten an ihren Standorten. Händler, denen nicht mehr als 18 Mbit/s zur Verfügung stehen, sind mit diesen Bandbreiten mehrheitlich unzufrieden. Dies betrifft vor allem, aber nicht nur den ländlichen Raum. Das Ziel einer Versorgung mit 50 Mbit/s im Download bis 2018 greife zu kurz, lautet die Position des HDE: „Die Unternehmen sind perspektivisch auf deutlich höhere Bandbreiten angewiesen. Der Handel fordert eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus.“