Reparieren statt wegwerfen: Ab 2026 müssen Hersteller und Händler den Konsumenten Reparaturmöglichkeiten für bestimmte Elektrogeräte über die gesetzliche Gewährleistung hinaus anbieten.
Elektroschrott ist einer der am stärksten zunehmenden Abfallströme in der EU – und weniger als 40 Prozent werden nach letzten Zahlen von Eurostat (2021) recycelt. In den 27 EU-Staaten wanderten 2021 rund 4,9 Millionen Tonnen ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte allein aus den Haushalten in den Müll. In Deutschland landeten laut Statistischem Bundesamt etwas mehr als eine Million Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in den Abfallsammelstellen. Pro Kopf verursachte jeder EU-Bürger durchschnittlich 10,5 Kilogramm Elektroschrott. Deutschland lag mit 12,5 Kilogramm leicht über dem EU-Schnitt. Österreich und Finnland lagen mit jeweils 15,7 Kilogramm deutlich darüber.
Lebensdauer soll verlängert werden
Um Abhilfe zu schaffen, ist Anfang Juli 2024 die Richtlinie des Europäischen Parlaments in Kraft getreten, die darauf abzielt, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und Abfall zu vermeiden. Das neue Gesetz muss bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Es verpflichtet Hersteller und Händler, den Konsumenten Reparaturmöglichkeiten auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist anzubieten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Wartungsfreundlichkeit und Langlebigkeit von Produkten. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll den Verbrauchern eine Reparaturdauer von bis zu vier Wochen angeboten werden. Damit das klappt, müssen die Hersteller entsprechende Ersatzteile vorrätig halten und liefern können. Das Recht auf Reparatur soll über die Gewährleistungszeit hinaus verlängert werden. Noch zu entscheiden gilt, in welchen Fällen eine Reparatur für die Verbraucher kostenfrei sein wird. Mit all diesen Herausforderungen befasst sich die Bundesregierung im Zuge der nationalen Umsetzung.
Reparatur soll sich lohnen
Dass die neuen Regeln vom Verbraucher auch angenommen werden, signalisiert eine Eurobarometer-Umfrage, nach der 77 Prozent der EU-Bürger ihre Elektrogeräte lieber reparieren lassen würden, als sie wegzuwerfen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland beschreibt in einem Szenario, welche Änderungen das neue Gesetz auf Basis der EU-Richtlinien bringen dürfte. Die Richtlinie sieht zum Beispiel vor, dass bei Produkten, die noch unter die Gewährleistung fallen, die kostenlose Reparatur Vorteile gegenüber dem Austausch hat: Entscheidet sich der Verbraucher für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate. Für defekte Geräte, die nicht mehr unter die Gewährleistung fallen, sieht die Richtlinie grundsätzlich eine Reparaturpflicht des Herstellers vor. Oder, wenn dieser seinen Sitz nicht in der EU hat, für den Importeur. Wie lange nach dem Kauf eine Reparatur angeboten werden muss, hängt von der Art des Produkts ab und wird voraussichtlich zwischen fünf und zehn Jahren liegen. Die Reparaturkosten sind vom Käufer zu tragen, dürfen aber nicht «unangemessen hoch» sein. Ausserdem dürfen die Hersteller grundsätzlich keine Vertragsklauseln, Software oder Hardware mehr verwenden, die eine Reparatur verhindern. Damit die Verbraucher leichter eine Reparaturwerkstatt finden, wird es eine europäische Online-Plattform geben, auf der sie Werkstätten finden können. Das EVZ Deutschland kritisiert, dass die Reparaturpflicht ausserhalb der Gewährleistung nur für Produkte gilt, die von gesonderten Ökodesign-Verordnungen erfasst werden. Das sind unter anderem Haushaltsgrossgeräte, Monitore und TV-Geräte, Tablets, Smartphones und einzelne Elektrogeräte-Kategorien wie zum Beispiel Staubsauger und Schweissgeräte. Ein grosser Teil der verkauften Geräte sind aber laut EVZ «Produkte, die gerade nicht unter eine solche Verordnung fallen, zum Beispiel Kaffeemaschinen, Toaster oder Kopfhörer». Ob sich daran bis 2026 etwas ändert, bleibt abzuwarten.