Mit der Marke Skruf hat Reemtsma ein neues Kapitel in der Geschichte des Kautabaks aufgeschlagen, der legal verkauft werden darf. Orale Produkte wie tabakfreie Nikotinbeutel und Snus gelten dagegen weiterhin als nicht verkehrsfähig.
Trotz des Verbots scheinen vor allem die Beutel, auch Nicotine Pouches oder Nicopods genannt, im Handel weit verbreitet zu sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos, die Philip Morris International in Auftrag gegeben hat. Bei dieser Handels-Analyse wurden im Juli und August 2025 in 24 Städten insgesamt 1256 Geschäfte untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse: Trotz des de-facto-Verbots wurden in fast in jedem sechsten Geschäft tabakfreie Nikotinbeutel angeboten. Am höchsten war die Verfügbarkeit in Bayern mit
23,6 Prozent. Dahinter folgten die neuen Bundesländer und Berlin mit 20 Prozent. In rund 60 Prozent der Fälle erfolgte die Abrechnung über das Kassensystem. Besonders besorgniserregend war, dass es sich bei einem Drittel der Produkte um Fälschungen handelte. Das wurde bei einer forensischen Untersuchung festgestellt. Aus diesen Gründen will die Regierung jetzt verstärkt gegen den zunehmenden rechtswidrigen Verkauf von Nikotinbeuteln vorgehen, die in Deutschland als nicht verkehrsfähig eingestuft werden. Zu den Massnahmen gehören unter anderem Kontrollen im Handel und die damit verbundene Beschlagnahmung illegaler Produkte und Festlegung entsprechender Strafen bei Verstoss gegen das Verkaufsverbot.
Komplizierte Rechtslage
Auch der Lutschtabak Snus darf nicht verkauft werden. Im Unterschied zu tabakfreien Nikotinbeuteln gilt dies sogar für die gesamte EU – abgesehen von Schweden. Snus darf in Schweden trotz eines allgemeinen EU-Verbots von 1992 verkauft werden, weil das Land bei seinem EU-Beitritt 1995 eine dauerhafte Ausnahmeregelung ausgehandelt hat. Der Grund hierfür ist die tiefe kulturelle Verankerung des Oraltabaks, der in Schweden seit über 200 Jahren Tradition hat und als Teil der Kultur gilt.
Mit dem Verkauf von Kautabak hätten Händler dagegen keine Probleme bekommen. Dieses Produkt fällt nach Auffassung deutscher Gerichte nicht in die Kategorie «Tabak zum oralen Gebrauch», da die Chew Bags leicht angekaut statt gelutscht werden. Dieser Unterschied dürfte für die meisten Nichtjuristen nur schwer nachvollziehbar sein. Das Beispiel macht aber deutlich, wie kompliziert die Rechtslage ist. Denn damit tun sich sowohl Händler als auch Verbraucher schwer – und offenbar auch staatliche Behörden, wie zum Beispiel das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. In einer Pressemitteilung vom November hatte die Behörde quasi allen Produkten, die in Dosen mit vorportionierten Beuteln verkauft werden, pauschal die Verkehrsfähigkeit abgesprochen – egal ob sie Tabak enthalten oder nicht. «Das sorgt für unnötige Verunsicherungen und kann zu Verwechslungen führen», kritisiert Peter Fobe, Pressesprecher bei Reemtsma. Schon im Jahr 2019 war es zu Irritationen gekommen. Kurz nachdem Reemtsma als einer der ersten grossen Hersteller im modernen Kautabak-Segment seine Marke Skruf in Deutschland eingeführt hatte, musste das Unternehmen einen Rückzieher machen. Denn das Bezirksamt Hamburg-Altona stufte die Beutel als orales Tabakprodukt ein und damit als nicht verkehrsfähig. Dagegen klagte Reemtsma. Im Jahr 2023 hob das Verwaltungsgericht Hamburg das Verkaufsverbot für Skruf endgültig auf, da sie rechtlich als Kautabak und nicht als der in der EU verbotene Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) eingestuft wurden. In dem Kontext stellte Reemtsma klar, dass alle derzeit im deutschen Markt erhältlichen Kautabakprodukte von Skruf legal und verkehrsfähig seien. Sie entsprächen den Vorgaben des deutschen Tabakerzeugnisgesetzes, seien speziell für den Vertrieb in Deutschland konzipiert und nur hierzulande erhältlich.
Potenzial für Chew Bags
Kautabak-Fans in Deutschland scheinen regelrecht auf die Freigabe der Chew Bags gewartet zu haben. Das bestätigt Dior Decupper, Vorstandssprecherin und General Managerin Cluster DACH bei Reemtsma: «Mittlerweile sehen wir in dieser Kategorie eine relevante Nachfrage der Konsumenten.» Das liegt auch daran, dass sich das Produkt deutlich verändert hat, seit es Christoph Kolumbus im 16. Jahrhundert aus Amerika mitbrachte.
Rauchfreie Alternativen
Mit dem Comeback der Marke Skruf hat Reemtsma ein neues Kapitel in der Geschichte des Kautabaks aufgeschlagen. Seitdem gilt die rauchfreie Alternative im Vergleich zu den Anfängen des Kautabaks als hygienisches und sauberes Produkt, das inzwischen Lifestyle-Charakter geniesst. Zumal es Tabakkonsumenten jederzeit überall und diskret geniessen können, ohne auf Rauchverbote zu achten. Ein Beispiel dafür sind die neuen Ice White Chew Bags, mit denen Reemtsma sein Portfolio im Juni 2025 erweitert hat. Angeboten wird der Artikel mit Minz-Aroma und heller Tabakmischung in drei Stärken. Mit Ice White umfasst das Kautabak-Sortiment von Reemtsma, das auch zwei dunklere Mischungen umfasst, jetzt fünf Varianten. «Mit Skruf gehen wir einen weiteren verantwortungsvollen Schritt in Richtung eines modernen, rauchfreien und damit potenziell weniger gesundheitsschädlichen Nikotinkonsums», betont Decupper, da Kautabak weder verbrannt oder erhitzt noch inhaliert wird.
Wachsende Nachfrage
Eine Alternative zu Skruf ist Vika. Dieser Kautabak wird vom Hamburger Unternehmen Next Tröber Europe in Schweden für den deutschen Markt produziert. Seit dem Launch im September 2025 sind drei Sorten erhältlich: die Minz-Varianten Frozen Ice und Ice Cool in zwei unterschiedlichen Nikotinstärken sowie Mojito, eine Kombination von sommerlicher Frische und kräftigem Tabakgeschmack. Dabei soll es nicht bleiben. «Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir in den kommenden Monaten weitere Vika-Varianten auf den Markt bringen», so Geschäftsführer René Labahn.
Geforderte Regulierung
Im Auftrag von Philip Morris International hat Ipsos eine bundesweite Studie zur Verfügbarkeit von tabakfreien Nikotinbeuteln durchgeführt, die in Deutschland als nicht verkehrsfähig eingestuft werden. Bei dieser Handels-Analyse wurden im Juli und August 2025 in 24 Städten insgesamt 1256 Geschäfte untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse: Trotz des de-facto-Verbots wurden in fast in jedem sechsten Geschäft tabakfreie Nikotinbeutel angeboten. Am höchsten war die Verfügbarkeit in Bayern mit 23,6 Prozent. Dahinter folgten die neuen Bundesländer und Berlin mit 20 Prozent. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung konsumierten 2022 über elf Millionen Menschen bereits mindestens einmal diese Produkte. Die Studie geht davon aus, dass sich diese Zahl inzwischen erhöht hat. Bei einer forensischen Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich bei 13,6 Prozent dieser Produkte um Fälschungen handelte. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen lag diese Quote sogar bei 33,3 Prozent. «Die Studie belegt eindrucksvoll, dass bereits ein etablierter Markt für tabakfreie Nikotinbeutel existiert», berichtet Tammo Körner, Senior Manager Fiscal Affairs & Illicit Trade Prevention bei Philip Morris Deutschland. Mit dieser aktuellen Marktsituation und Gesetzeslage könne die behördliche Kontrolle nicht mithalten, was wiederum illegale Strukturen und den Handel mit Fälschungen von tabakfreien Nikotinbeuteln fördere.